Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bauportal-mv.de/) und https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Kontrastversion

Nutzen Sie die Schaltfläche Icon Kontrastversion, um zwischen dem Standard-Theme und der Kontrastversion der Website zu wechseln.

Schriftgröße

Nutzen Sie die Schaltfläche Icon Große Schriftgröße, um die Schriftgröße der Website zu vergrößern. Mit der Schaltfläche Icon Standard Schriftgröße stellen Sie die Website wieder auf die ursprüngliche Schriftgröße zurück.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Sollten Ihnen weitere Inhalte auffallen, die nicht barrierefrei sind, so wenden Sie sich gern an uns. Wir werden dies prüfen und beheben.

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

Nicht-Text-Inhalte

Einzelne Bedienelemente werden für Screenreader-Nutzer ggf. doppelt ausgegeben.

Blöcke überspringen

Einzelne Bereiche können durch die fehlende individuelle Bezeichnung von Screenreader-Nutzern nicht voneinander unterschieden werden.

Info und Beziehungen

  • Nicht sichtbare Überschriften helfen die Website zu strukturieren. Sie sind nur für Screenreader-Nutzer wahrnehmbar.
  • Informationen werden unterschiedlich hervorgehoben.
  • Strukturierte Inhalte, wie die Übersicht der Pläne, sind visuell strukturiert. Die Struktur ist programmatisch nicht wahrnehmbar.

Bedeutungsvolle Reihenfolge

Bei einem oder mehreren Inhalten ist die Abarbeitungsreihenfolge nicht korrekt.

Tastaturbedienbarkeit

Einzelne Elemente sind nicht mit der Tastatur bedienbar.

Linkzweck im Kontext

  • Einzelne Links lassen den Linkzweck (z. B. eine externe Website oder externe Dokumente) nicht erkennen.
  • Einzelne Links enthalten die URL als Linktext.

Name, Rolle, Wert

  • Für einzelne interaktive Elemente ist nicht der korrekte Zustand (aufgeklappt/zugeklappt; aktiviert/deaktiviert) wahrnehmbar.
  • Einzelne Bedienelemente sind für Screenreader-Nutzer ggf. nur im Zusammenhang aussagefähig beschriftet. Die Bedienelemente „erste“, „vorherige“, „nächste“ und „letzte“ dienen zum Blättern durch die Ergebnisseiten.

Sprache

Anderssprachige Texte/Textabschnitte sind programmatisch in HTML nicht als solche gekennzeichnet.

Leichte Sprache

Grundlegende Informationen der Website sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht über Leichte Sprache wahrnehmbar.

Gebärdensprachvideos

Grundlegende Informationen der Website sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.

Unverhältnismäßige Belastung

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern macht eine unverhältnismäßige Belastung für die Beseitigung der genannten Barrieren geltend. Das Bau- und Planungsportal wird fortlaufend weiterentwickelt. Identifizierte Barrieren werden dabei sukzessive behoben.

Inhalte außerhalb der anwendbaren Rechtsvorschriften

Der eingebettete Kartendienst GAIA-MVlight, fällt nach § 3 Absatz 2 Satz 3 BITVO M-V nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften. Vollständig barrierefreie Kartenalternativen sind zum Zeitpunkt der Entwicklung nicht bekannt.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.11.2023 erstellt. Die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte basiert auf einer automatisierten Prüfung mit dem Tool Siteimprove.

Im Bau- und Planungsportal werden Informationen und Dienste aus externen Quellen eingebunden. Auf deren barrierefreie Darstellung kann kein direkter Einfluss genommen werden. Dies beeinflusst die Barrierefreiheit folgender Inhalte:

Benutzung von Farbe

Die Darstellung verschiedener Gebiete innerhalb der geografischen Karten und der dazugehörigen Legenden erfolgt ausschließlich durch Farbe.

Fokus-Reihenfolge

Die Fokus-Reihenfolge der Elemente zum Bedienen der geografischen Karte entspricht nicht der visuellen und erwartbaren Reihenfolge.

Kontrastverhältnisse

Mehrere Textinhalte innerhalb der geografischen Karten weisen kein ausreichendes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.

Tastaturbedienbarkeit

Der Ausschnitt der geografischen Karten ist mit der Tastatur nicht verschiebbar.

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.01.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Möchten Sie eine persönliche Antwort von uns haben und erläutert bekommen, welche Barrieren bestehen und welche Ausnahmen wir gemacht haben, geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an (zum Beispiel E-Mail-Adresse oder Anschrift). Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der Verarbeitung meiner Daten stimme ich zu. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen.

* Pflichtangaben

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Referat 620 - Nachhaltige Siedlungsentwicklung und Bauleitplanung, Städtebaurecht
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Absatz 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • Inkenntnissetzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.